Nackt zeigen


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Aufgegeben von Franz, 29.6.04

Kennt sich jemand mit dem Gesetz aus? Darf ich mich in meinem Garten nackt zeigen, ohne dass ich damit ein Gesetz verletze?


Klaus Hartmann, 7.8.04

Hallo Franz,

Ich bin Zuhause immer nackt, natürlich nur wenn es warm genug ist. Habe sogar mein Haus nackt verputzt. Das wurde auch öfter von der Polizei gesehen, die aber keinen Grund zum Einschreiten sah. Also lass Zuhause ruhig die Hüllen fallen.


Pizzarro Karro, 14.9.04:

Du verstösst gegen das Gesetz, wenn du dich nackt zeigst, ohne dass eine grosse Abdeckung montiert ist. Wenn du aber den Eingangsbereich abschirmst, so dass man dich normalerweise nicht sieht, dann provozierst du nicht die öffentliche Unschuld. Es bleibt noch der Kinderschutzartikel, dass Kinder geschützt werden sollen, für Sachen, die sie altersgemäss nicht verarbeiten können. Also, bist du kein Spanner und auch kein Spinner, so kannst du nackt herumlaufen, ohne aber ein öffentliches unzüchtiges Verhalten zu zeigen. Du könntest zum Beispiel an den Gartenzaun schreiben, dass bei dir FKK-Gebiet ist. Somit bleibt nur die Frage, wie das Kinder verstehen sollten.


Beat am 3.8.05:

Ja, auf deinem Grund und Boden kannst du eh machen, was du willst. Auch an einem öffentlichen Strand kannst du das, solange du die anderen nicht störst. Wenn du aber nur da liegst werden die anderen Leute sowieso nichts dagegen haben können! Nur nicht auf das Geschwätz hören!


luuk, 12.6.09:

Thema: Toleranz zum nackt zeigen
Wie ist es in der Schweiz mit der Toleranz zum nackt sein. Habe diesem Sommer ein Wohnung gemietet mit einem Garten. Kann man da nackt rumlaufen oder wird das nicht akzeptiert in der Schweiz.
Bei uns in Holland bin ich immer nackt im haus und im garten, aber da ist es ja ziemlich normal das man das macht, auch wenn zB die Nachbarn uns im garten sehen konnen. Ich will ja nicht provozieren wenn ich in eueren Land mein Urlaub verbringe, darum diese Frage. Mit freundlichen Gruss Luuk


Unbek., 27.4.12:

Es gibt im Schweizer Strafgesetz kein Nacktverbot. Es ist sogar schon mal jemand nackt quer durch Zürich gelaufen und an der Bahnhofstrasse in ein Tram gestiegen (Artikel im Blick 2011). Einzig im Kanton Appenzell gibt es ein Gesetz, das Nacktheit verbietet.
Allerdings gibt es in fast jeder Gemeindeordnung einen Paragraph mit "Erregung öffentlichen Ärgernisses". Der gilt aber bei Nacktheit nur auf Antrag. Es muss also jemand bei der Polizei eine Anzeige machen, bevor diese einschreiten kann. Der Nackte von der Bahnhofstrasse wurde jedenfalls nicht angezeigt.
Intolerant sind Schweizer dort, wo öfters Familien mit Kindern und Spannern zusammentreffen.


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